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   BGH, 13.06.1996 - I ZR 114/93   

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https://dejure.org/1996,1672
BGH, 13.06.1996 - I ZR 114/93 (https://dejure.org/1996,1672)
BGH, Entscheidung vom 13.06.1996 - I ZR 114/93 (https://dejure.org/1996,1672)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 1996 - I ZR 114/93 (https://dejure.org/1996,1672)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Unlauterer Wettbewerb - Laborbotendienst

  • werbung-schenken.de

    Laborbotendienst

    UWG § 1
    Verletzung Berufs-/Standesrecht

  • bzaek.de

    Werbung mit einem Hol- und Bringservice für Zahnersatz aus Pflege- und Altenheimen zur Reinigung in der Praxis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Laborbotendienst"; Wettbewerbswidrigkeit eines Hol- und Bringdienstes zum Transport von Untersuchungsmaterial eines Pathologen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    UWG § 1; Berufsordnung für die nordrheinischen Ärzte/Ärztinnen vom 6.3.1991 § 15, § 18 - "Laborbotendienst"
    Kostenloser Laborbotendienst: Kein wettbewerbswidriges Verhalten i.S. des § 1 UWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3081
  • MDR 1996, 1255
  • GRUR 1996, 789
  • DB 1997, 93
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.06.1989 - I ZR 120/87

    Gruppenprofil

    Auszug aus BGH, 13.06.1996 - I ZR 114/93
    Das Berufungsgericht ist davon ausgegangen, daß Verstößen gegen die ärztliche Berufsordnung gegebenenfalls auch mit der Klage auf Unterlassung gemäß § 1 UWG begegnet werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 22.6.1989 - I ZR 120/87, GRUR 1989, 758, 759 = WRP 1990, 319 - Gruppenprofil).

    cc) Die Beurteilung, daß der Beklagte mit der Einrichtung seines kostenlosen Botendienstes nicht gegen § 1 UWG verstößt, steht - entgegen der Ansicht der Revision - nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des Senats vom 22. Juni 1989 (I ZR 120/87, GRUR 1989, 758 - Gruppenprofil).

  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 121/92

    "Oxygenol II" - Gleichartigkeit von Mitteln zur Desinfektion und

    Auszug aus BGH, 13.06.1996 - I ZR 114/93
    Dieses Klageziel ergibt sich nicht nur aus dem Wortlaut des Antrags, der keine entsprechende Einschränkung enthält, sondern auch daraus, daß der frühere Kläger im Berufungsverfahren den Unterlassungsausspruch des landgerichtlichen Urteils verteidigt hat, obwohl dessen Begründung ausdrücklich nicht auf die Unentgeltlichkeit des Botendienstes abgestellt hat (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 15.12.1994 - I ZR 121/92, GRUR 1995, 216, 219 = WRP 1995, 320 - Oxygenol II).
  • BGH, 28.04.1994 - I ZR 68/92

    Zinsgünstige Kfz-Finanzierung durch Herstellerbank - Wirtschaftliche Einheit;

    Auszug aus BGH, 13.06.1996 - I ZR 114/93
    Maßgebend ist dabei, ob die angesprochenen Verkehrskreise die zusätzliche Leistung noch als eine sachliche, zur Hauptleistung gehörende Verbesserung oder als eine besondere Nebenleistung ansehen (vgl. BGH, Urt. v. 28.4.1994 - I ZR 68/92, GRUR 1994, 743, 744 = WRP 1994, 610 - Zinsgünstige Kfz-Finanzierung durch Herstellerbank m.w.N.).
  • BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 181/62
    Auszug aus BGH, 13.06.1996 - I ZR 114/93
    Voraussetzung dafür ist vielmehr, daß dem von einer einheitlichen und gefestigten Standesüberzeugung getragenen berufsständischen Gebot ein Rang zukommt, der eine Verletzung auch von dem insoweit mit zu berücksichtigenden Standpunkt der Allgemeinheit aus als verwerflich erscheinen läßt (vgl. BGH, Urt. v. 9.12.1964 - Ib ZR 181/62, GRUR 1965, 690, 693 - Facharzt; Urt. v. 28.3.1969 - I ZR 33/67, GRUR 1969, 474, 476 = WRP 1969, 378 - Bierbezug I).
  • BGH, 28.03.1969 - I ZR 33/67

    Belieferung brauereigebundener Gastwirte mit Bier aus fremden Brauereien -

    Auszug aus BGH, 13.06.1996 - I ZR 114/93
    Voraussetzung dafür ist vielmehr, daß dem von einer einheitlichen und gefestigten Standesüberzeugung getragenen berufsständischen Gebot ein Rang zukommt, der eine Verletzung auch von dem insoweit mit zu berücksichtigenden Standpunkt der Allgemeinheit aus als verwerflich erscheinen läßt (vgl. BGH, Urt. v. 9.12.1964 - Ib ZR 181/62, GRUR 1965, 690, 693 - Facharzt; Urt. v. 28.3.1969 - I ZR 33/67, GRUR 1969, 474, 476 = WRP 1969, 378 - Bierbezug I).
  • OLG Köln, 29.04.2016 - 6 U 91/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines kostenlosen Fahrdienstes durch den

    Aus der von der Beklagten herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.6.1996 (GRUR 1996, 789 - Laborbotendienst) folgt nichts anderes.
  • OLG Köln, 18.07.2003 - 6 U 23/03

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbeanzeige eines Zahnarztes

    Denn es entspricht insbesondere der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass eine Ärztekammer Zuwiderhandlungen ihrer Mitglieder gegen die jeweilige Berufsordnung nicht nur mit standesrechtlichen Maßnahmen, sondern auch mit dem Anspruch auf Unterlassung aus § 1 UWG verfolgen kann (BGH NJW 1996, 3081, 3082 "Laborbotendienst"; BGH WRP 2001, 28, 29 "dentalästhetica"; BGH WRP 1999, 1136 = GRUR 1999, 1009 "Notfalldienst für Privatpatienten"; vgl. auch Senat, Urteil vom 09.03.2001, veröffentlicht u.a. in MMR 2001, 702 ff. und NJW-RR 202, 204 ff.), weil es sich bei dem grundsätzlichen Werbeverbot um eine sogenannte wertbezogene Norm handelt, deren Verletzung zwar nicht stets und losgelöst von den Umständen des Einzelfalls, jedoch grundsätzlich das Unwerturteil nach § 1 UWG nach sich zieht (vgl. hierzu BGHZ 140, 134, 138 f. "Hormonpräparate"; BGH GRUR 2000, 237, 238 = WRP 2000, 170 "Giftnotruf-Box"; BGH WRP 2000, 1116, 1119 "Abgasemissionen" und BGH WRP 2001, 255, 257 "Verbandsklage gegen Vielfachabmahner").
  • OLG Schleswig, 04.11.2003 - 6 U 17/03

    Wettbewerbswidrigkeit von Pauschalzahlungen einer Klinik für die postoperative

    Richtig ist, dass Verstöße gegen standesrechtliche Ordnungen, soweit sie keine Rechtsnormen darstellen, nur dann ohne weiteres auch einen Verstoß gegen § 1 UWG begründen können, wenn eine einheitliche und gefestigte Standesauffassung innerhalb des Berufsstandes besteht, nach der das im Einzelfall zu beurteilende Verhalten zu missbilligen ist (BGH GRUR 1972, 709, 710 - Patentmark; BGH NJW 1996, 3081, 3083 - Laborbotendienst; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., Rz. 673).
  • OLG Koblenz, 13.02.1997 - 6 U 1500/96

    Zahnarztwerbung

    a) Die Antragstellerin kann Verstöße ihrer Mitglieder gegen die Berufsordnung nicht nur mit standesrechtlichen Maßnahmen, sondern auch mit dem Anspruch auf Unterlassung nach § 1 UWG verfolgen (vgl. BGH WRP 1996, 1024, 1025 - Laborbotendienst m.w.N.).
  • OLG Köln, 09.03.2001 - 6 U 127/00

    Zahnarztwerbung im Internet

    Denn es entspricht allgemeiner Meinung, dass eine Ärztekammer Zuwiderhandlungen ihrer Mitglieder gegen die jeweilige Berufsordnung nicht nur mit standesrechtlichen Maßnamen, sondern auch mit dem Anspruch auf Unterlassung aus § 1 UWG verfolgen kann (vgl. hierzu BGH NJW 1996, 3081, 3082 "Laborbotendienst" sowie BGH WRP 2001, 28, 29 "dentalästhetica"; BGH WRP 1999, 1136 = GRUR 1999, 1009 "Notfalldienst für Privatpatienten"), weil es sich bei dem grundsätzlichen Werbeverbot um eine sog. wertbezogene Norm handelt, deren Verletzung grundsätzlich das Unwerturteil nach § 1 UWG nach sich zieht.
  • OLG Schleswig, 03.11.2003 - 6 U 17/03

    Rechtmäßigkeit von Nachbehandlungsverträgen; Vorliegen einer wettbewerbswidrigen

    Richtig ist, dass Verstöße gegen standesrechtliche Ordnungen, soweit sie keine Rechtsnormen darstellen, nur dann ohne weiteres auch einen Verstoß gegen § 1 UWG begründen können, wenn eine einheitliche und gefestigte Standesauffassung innerhalb des Berufsstandes besteht, nach der das im Einzelfall zu beurteilende Verhalten zu missbilligen ist (BGH GRUR 1972, 709, 710 - Patentmark; BGH NJW 1996, 3081, 3083 [BGH 13.06.1996 - 1 ZR 114/93] - Laborbotendienst; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., Rz. 673).
  • OLG Köln, 17.12.1999 - 6 U 116/99

    Zahnarztwerbung im Internet

    Es entspricht allgemeiner Meinung, daß eine Ärztekammer Verstöße ihrer Mitglieder gegen die jeweilige Berufsordnung nicht nur mit standesrechtlichen Maßnahmen, sondern auch mit dem Anspruch auf Unterlassung aus § 1 UWG verfolgen kann (vgl. hierzu: BGH NJW 1996, 3081, 3082 - "Laborboten-dienst" für Ärzte sowie BGH GRUR 1989, 758, 759 - "Gruppen-profil" für Zahnärzte, jeweils mit weiteren Nachweisen).
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